Arbeitskreise
Liebe Kolleginnen und Kollegen in den MAVen und SBVen im Bistum Limburg,
wie ihr euch sicherlich bereits notiert hattet, steht in der Zeit vom 06. November bis zum 14. November 2025
die diesjährige Herbstrunde der Arbeitskreise für MAVen im Bistum Limburg an. Daher möchte ich Euch alle hiermit zu dem jeweils für euch passenden Arbeitskreis einladen (Informationsveranstaltung für MAVen gemäß § 25 Abs. 2 MAVO). Gerne könnt ihr euch auch innerhalb der MAV absprechen und ggfs. an verschiedenen Arbeitskreisen, so sie für euch inhaltlich zutreffend sind, anmelden. Bitte besucht nur nicht als einzelnes MAV-Mitglied mehrere verschiedene Arbeitskreise. Diese sind inhaltlich – bis auf eine Differenzierung in Bezug auf eine Schwerpunktsetzung in Hinsicht auf die AVO oder AVR – sehr ähnlich aufgebaut und leben dann in der Differenzierung von den aus eurem Kreise eingebrachten fachgebietsbezogenen Fragen.
Im Einzelnen könnt ihr folgende Arbeitskreise besuchen:
November 2025
06.11.2025, 09.30 bis 12.30 Uhr Arbeitskreis Kirchengemeinden
06.11.2025, 13.30 bis 16.30 Uhr Arbeitskreis Schwerbehindertenvertretungen
07.11.2025, 09.30 bis 12.30 Uhr Arbeitskreis Caritas und Soziale Dienste
07.11.2025, 13.30 bis 16.30 Uhr Arbeitskreis Altenhilfe und Krankenhäuser
13.11.2025, 09.30 bis 12.30 Uhr Arbeitskreis Schulen
14.11.2025, 09.30 bis 12.30 Uhr Arbeitskreis Jugend- und Behindertenhilfe
Alle Arbeitskreise finden im Wilhelm-Kempf-Haus, Wiesbaden-Naurod statt.
Eine Anmeldung im Vorfeld ist unbedingt unter dem Link https://eveeno.com/290945055
vorzunehmen. Eine Anmeldung ist bis zum 05. November, 13.00 Uhr, möglich.
Als Tagesordnung wird vorgeschlagen:
- Berichte aus der Haupt-MAV/DiAG
- Sonstige aktuelle Informationen/Aktuelles aus der Rechtssprechung
- Berichte aus und zu AVR Caritas und AVO Bistum Limburg
- Anfragen/Berichte der Teilnehmer*innen
- Verschiedenes
Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei der Teilnahme an dieser Veranstaltung - für mindestens ein Mitglied je MAV - um eine notwendige Veranstaltung und damit einen Anspruch auf Freistellung vom Dienst (§15 Abs. 2 MAVO) und Übernahme der Reisekosten (§17 Abs. 1 MAVO) durch den Dienstgeber handelt. Eine Anrechnung auf den Schulungsanspruch für MAV Tätigkeit darf nicht stattfinden!
Bitte beachtet auch, dass – aus meiner/unserer Sicht – der wichtigste Punkt der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch ist!
Herzliche Grüße
Patric Feick