Dienstvereinbarungen
Muster-Dienstvereinbarung zu §3a AVO: Befristungen des Arbeitsvertrages mit Sachgrund
§ 3a AVO schränkt die Möglichkeit der befristeten Beschäftigung von Mitarbeitern grundsätzlich ein. Diese Vorschrift geht zugunsten von Beschäftigten auch über die gesetzliche Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz hinaus:
Gem. § 3a Abs. 4 AVO sind Befristungen von Arbeitsverhältnissen über die Dauer von 2 Jahren hinaus auch dann unzulässig, wenn es für die Befristung grundsätzlich sachliche Gründe gibt.
Unterabsatz 2 dieser Vorschrift erlaubt ein Abweichen von dieser Regelung durch Dienstvereinbarung. Da es in Einzelfällen für die Beschäftigten günstiger sein kann, dass es doch eine Möglichkeit zur Befristung mit Sachgrund über zwei Jahre hinaus gibt, haben wir eine Musterdienstvereinbarung hierzu entworfen, die wir Ihnen und Euch hier als Download zur Verfügung stellen.
In Einrichtungen, in denen gem. § 6 MAVO keine MAV gebildet werden kann, kann diese Dienstvereinbarung als Gesamtzusage an die Mitarbeiter übernommen werden.
Bring your own device (BYOD)
Die Dienstvereinbarung zu "Bring your own device (BYOD)" trat zum 01.01.2017 in Kraft. Sie ermöglicht es, private mobile Endgeräte (z.B. ein Smartphone oder Tablet) dienstlich zu nutzen und dafür monatlich eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 Euro (brutto) durch den Arbeitgeber zu erhalten. In diesem Beitrag auf unserer Bistumsseite stehen sowohl die Dienstvereinbarung im Wortlaut, als auch die Antragsformulare für Kolleg:innen im BO oder den Pfarreien zum Download zur Verfügung. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Moodle
Die Schulungsplattform Moodle wird nun bistumsweit eingesetzt, um Schulungen auch online anbieten zu können. Die Schulungen selbst sind einzeln mitwirkungspflichtig. In der Dienstvereinbarung geht es hauptsächlich darum, eine Verhaltens- und Leistungskontrolle durch Dienstvorgesetzte beim Einsatz von Moodle auszuschließen. Ferner hat der Dienstgeber dafür zu sorgen, dass die Teilnehmer:innen im Vorfeld ggf. durch Schulungen befähigt werden, an Onlineschulungen teilnehmen zu können, und ausreichend technische, zeitliche und räumliche Möglichkeiten zur Teilnahme bereitgestellt werden. Die Vereinbarung ist befristet, bis eine Rahmenvereinbarung zum Einsatz von IT im Bistum Limburg geschlossen ist.
Dienstvereinbarung "IT"
Eine Dienstvereinbarung zum Einsatz von IT im Bistum Limburg ist nach langen Verhandlungen nun unterschrieben. Diese Vereinbarung umfasst beispielsweise auch den Einsatz der Software "Microsoft 365", die in naher Zukunft zunächst im Bereich des BO und später auch in den Pfarreien ausgerollt und eingesetzt werden soll. Die Haupt-MAV DiAG, die MAV BO und die MAV-HPM haben je eine gleichlautende Vereinbarung mit dem Dienstgeber geschlossenn mit dem Ziel, dass Mitarbeiter:innen keine Nachteile durch den Einsatz von IT-Systemen entstehen (Stichwort: Ausschluss von Verhaltens- und Leistungskontrolle) und gleichzeitig die notwendige Digitalisierung im Bistum Limburg rechtssicher vorangebracht werden kann.