Rechtswege in Konfliktfällen
Bei Rechtsstreitigkeiten aufgrund von persönlichen Ansprüchen aus dem individuellen Arbeitsverhältnis (z.B. Ansprüche auf Arbeitsentgeld, erfolgten Abmahnungen oder Kündigungen, Zeugnissen o.ä.) sind die staatlichen arbeitsgerichtlichen Stellen zuständig. Gemäß AVO und AVR sind Konfliktparteien jedoch arbeitsvertraglich verpflichtet, vor Anrufung des staatlichen Arbeitsgerichtes die Schlichtungsstelle anzurufen, um sich zunächst außergerichtlich um eine gütliche Einigung zu bemühen. Kontaktmöglichkeiten zur Schlichtungsstelle sind unten aufgeführt.
Bei Rechtsstreitigkeiten im kollektiven Arbeitsrecht greift die Zuständigkeit der unten aufgeführten kirchlichen Arbeitsgerichte. Beispielsweise bei Konflikten zwischen der MAV und dem Dienstgeber, z.B. durch Verletzungen der Bestimmungen der Mitarbeiter:innenvertretungsordnung (MAVO), die einzelne Mitglieder (z.B. im Falle abgelehnter Schulungen), eine MAV (z.B. im Falle abgelehnter, benötigter Büroausstattung), mehrere oder gar alle Mitarbeiter:innen betrifft.
Durch einen Klick auf die folgenden Zwischenüberschriften wird der Kontakt zu den Einigungsstellen und den kirchlichen Arbeitsgerichten sichtbar.
AVR-Schlichtungsstelle
Die AVR-Schlichtungsstelle ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Dienstgeber und Mitarbeiter:innen bei der Anwendung der AVR oder aus dem Dienstverhältnis ergeben.
Das Schlichtungsverfahren wird in § 22 - Allgemeiner Teil - der AVR-Caritas geregelt und ist gebührenfrei. Die Beteiligten müssen lediglich ihre eigenen Kosten tragen.
Geschäftsführer der AVR-Schlichtungsstelle ist Martin Ebach, Telefon: 06431 / 997-117.
Postanschrift:
Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle nach § 22 AVR
Caritasverband für die Diözese Limburg e. V
Über der Lahn 5
65549 Limburg a. d. Lahn
AVO-Schlichtungsstelle
Die AVO-Schlichtungsstelle ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Dienstgeber und Mitarbeiter:innen bei der Anwendung der AVO oder aus dem Dienstverhältnis ergeben.
Das Schlichtungsverfahren wird in §39 der AVO geregelt.
Die Geschäftsführung der AVO-Einigungsstelle hat Birgit Krellmann inne, Telefon: 06431 / 295-241.
Postanschrift:
Schlichtungsstelle nach AVO des Bistums Limburg
Bischöfliches Ordinariat Limburg
Roßmarkt 4
65549 Limburg
MAVO-Einigungsstelle
Die MAVO-Einigungsstelle ist zuständig für Regelungsstreitigkeiten zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung. Einzelheiten regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) in ihren §§ 40 - 47.
Die Geschäftsführung der MAVO-Einigungsstelle hat Birgit Krellmann inne, Telefon: 06431 / 295-241.
Postanschrift:
Einigungsstelle für Angelegenheiten der Mitarbeitervertretungen im Bistum Limburg
Bischöfliches Ordinariat Limburg
Roßmarkt 4
65549 Limburg
Kirchliches Arbeitsgericht (1. Insanz)
Das Kirchliche Arbeitsgericht ist insbesondere zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung auf dem Gebiet des Mitarbeitervertretungsrechts (MAVO). Sein Sitz ist in erster Instanz in Mainz für die Bistümer Limburrg, Mainz, Trier und Speyer. Auf dieser Internetseite gibt es weitere Informationen zu Kontakt und Anreise.
Anschrift:
Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen
Mainz, Limburg, Trier und Speyer
Bischofsplatz 2
55116 Mainz
Postfach 1560
55005 Mainz
Telefon: 06131 / 253-9935
Kirchlicher Arbeitsgerichtshof (2. Instanz)
Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof (KAGH) ist das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete kirchliche Arbeitsgericht 2. Instanz mit Sitz in Bonn. Es kann unter bestimmten Umständen nach Durchlaufen der ersten Instanz am zuständigen kirchlichen Arbeitsgericht angerufen werden. Die Homepage des KAGH informiert über Aufgaben, Zusammensetzung und Kontaktmöglichkeiten.