#OutInChurch
Grundordnung
Update 09.12.2022:
Im Amtsblatt Nr. 14/2022 wurde die Neufassung der Grundordnung veröffentlicht und somit auch in unserem Bistum in Kraft gesetzt.
Die Amtsblätter können hier heruntergeladen werden.
Update 22.11.2022:
Heute (22.11.22) wurde die neue Grundordnung bundesweit durch die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands beschlossen. Die Bischöfe müssen sie noch umsetzen in diözesanes Recht. Wir gehen davon aus, dass das in unserem Bistum noch im Dezember per Veröffentlichung im Amtsblatt geschehen wird. Hier zur Info Pressemitteilungen und der Text der neuen GrO.
Deutsche Bischöfe beschließen neues kirchliches Arbeitsrecht - katholisch.de
Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts: Deutsche Bischofskonferenz (dbk.de)
https://www.dbk.de/ueber-uns/verband-der-dioezesen-deutschlands-vdd/dokumente
Das Bistum Limburg schreibt auf seinen Social-Media-Kanälen: "Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihre Alters, ihrer Behinderung, ihres Geschlechtes, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantnnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein."
Update 18.02.2022:
Heute hat sich Generalvikar Wolfgang Rösch in einem Schreiben an alle Mitarbeiter:innen gewandt und schriftlich zugesagt, "dass die Grundordnung hinsichtlich Artikel 5. Abs. 2. Buchstb. c und d für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt wird. Die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe wird keine arbeitsrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen. Dies gilt für alle Gruppen von kirchlichen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, für die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie alle, die mit einer „Missio canonica“ oder einer besonderen bischöflichen Beauftragung ihren Dienst wahrnehmen. Unsere Zusicherung gilt sowohl für bestehende als auch künftige Arbeitsverhältnisse."
Das Bistum hat das komplette Schreiben im Wortlaut hier veröffentlicht. Wir freuen uns und sind sehr dankbar für diese klare Zusage.
Update 15.02.2022:
Im Rahmen des heutigen Austauschs der Mitarbeitenden mit Bischof Georg und Generalvikar Rösch via Zoom gab es mündlich die klare Zusage des Generalvikars, dass niemand der Mitarbeitenden arbeitsrechtliche Konsequenzen aufgrund der eigenen sexuellen Orientierung oder dem Beziehungs- bzw. Ehestatus fürchten muss. Die entsprechenden Passagen in der Grundordnung werden ab sofort im Bistum Limburg nicht mehr angewendet. Dies gilt ausdrücklich auch für Pastorale Mitarbeiter:innen und Lehrkräfte mit der Missio Canonica. Generalvikar Rösch sprach von einer Rechtssicherheit für künftige und aktuelle Mitarbeiter:innen. Auch die sich derzeit in Überarbeitung befindende neue Grundordnung, die ab Sommer erwartet wird, kann im Bistum Limburg nicht hinter diese Zusage zurückfallen. Wir hoffen und erwarten, dass diese mündliche Zusage auch schriftlich gefasst wird und sind dankbar für die klaren Aussagen des heutigen Tages.
Unser Generalvikar hat sich dem Schreiben mehrerer Generalvikare angeschlossen, das eine entsprechende Änderung der Grundordnung auch auf Bundesebene fordert. Das Bistum Essen veröffentlicht diese Erklärung auf seiner Internetseite.
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Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse findet sich in der Sammlung von Verordnungen und Richtlinien im Abschnitt III A 1.
Als HPM unterliegen wir einer besonders strengen Auslegung der Loyalitätsobliegenheiten. Handlungen (auch im privaten Bereich), die kirchenrechtlich eindeutig als Distanzierung von der katholischen Kirche anzusehen sind, können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Erhebliche Ärgernisse und Beeinträchtigung der Glaubwürdigkeit von Kirche werden im Falle von Verstößen durch HPM "zwingend" und "unwiderlegbar" vermutet. In der Regel ist eine Weiterbeschäftigung ausgeschlossen. Von einer Kündigung kann "ausnahmsweise" in "schwerwiegenden Gründen des Einzelfalls" dennoch nach Abwägung abgesehen werden.
Diese letzte Formulierung der Grundordnung zeigt: es ist auch jetzt schon möglich, von einer Kündigung im Falle von Verstößen gegen die Loyalitätsobliegenheiten abzusehen. Wir fordern alle Personalverantwortlichen auf: nutzen Sie diese Möglichkeit! Schaffen Sie zeitnahe Übergangsregelungen, bis eine bundesweit überarbeitete, neue Rahmen-Grundordnung vorliegt.
Wir schließen uns den Forderungen von #OutInChurch an und setzten uns im Bistum dafür ein, dass die sexuelle Orientierung, die sexuelle Identität und Zivileheschließungen jeder Art keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Mitarbeiter:innen haben dürfen. Wir erwarten diesbezüglich eine klare Zusage des Generalvikars an alle Beschäftigten. Sie sollen sich angstfrei bekennen können und wertvolle, willkommene und wertgeschätzte Mitarbeiter:innen der Kirche bleiben. Wir unterstützen den Handlungstext "Grundordnung des kirchlichen Dienstes", der auf der dritten Synodalversammlung mit großer Mehrheit zur Weiterbearbeitung empfohlen wurde.
Wir bringen diese, unsere Haltung in allen Gesprächen und Gremien der Mitwirkung ein. Wir informieren an dieser Stelle, wenn neue, offizielle Aussagen zur Anwendung der Grundordnung vorliegen.
(Ralph Messer)