Mitarbeitervertretungsordnung
Als MAV in einer Einrichtung kommt man nicht umhin, sich mit der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) gut auszukennen. Die MAVO findet sich im Rahmen der Sammlung für Verordnungen und Richtlinien (SVR) im Abschnitt V A 1. Der jeweils aktuelle Text der SVR mit darin enthaltener MAVO kann auf dieser Internetseite (Rechtssammlung des Bistums Limburg) heruntergeladen werden. Da es auch in der MAVO gelegentlich zu Änderungen kommt, lohnt es sich, auf die aktuellste Textfassung zurückzugreifen. Hier bieten wir zum Download die MAVO isoliert als Auszug aus der SVR an.
Besonders für neue MAV-Mitglieder empfehlen wir zeitnahe die Teilnahme an MAVO-Schulungen, um sich über Rechte und Pflichten der MAV zu informieren. Neben den allgemeinen Aufgaben der MAV (§26 MAVO) sei ausdrücklich auf die Informationspflichtigen Angelegenheiten (§27 MAVO), die Angelegenheiten der Anhörung und Mitberatung (§§29-31 MAVO) und die zustimmungspflichtigen Angelegenheiten (§§ 33-36 MAVO) hingewiesen.
Als MAV hat man die Möglichkeit, Anträge zu stellen (§37 MAVO) und Dienstvereinbarungen abzuschließen (§38 MAVO). Gemeinsame Gespräche mit dem Dienstgeber (§ 39 MAVO) sind ebenso feste Bestandteile der MAV-Arbeit.
Als Haupt-MAV / DiAG beraten wir gerne die örtlichen MAVen und freuen uns, wenn MAVen an den für sie relevanten Arbeitskreisen teilnehmen, die der Information und dem Austausch zu spezifischen Themen dienen. Auch die Digitalen Sprechstunden sind gute Möglichkeiten zur gegenseitigen Unterstützung der MAV-Arbeit.