Das "Limburger Tandem"
Gemeinsame Schulungen für Mitarbeiter- und Dienstgebervertretungen im Bistum Limburg
Tandemschulungen im Bistum Limburg angelaufen
Am 29. und 30. Oktober 2024 wird die nächste Tandem-Schulung angeboten. Die Anmeldung kann am Ende des Artikels heruntergeladen werden.
Rückblick:
Erste Pilotveranstaltung am 18. und 19. Januar 2024 erhält trotz wetterbedingter Schwierigkeiten positive Rückmeldungen. Am 18. und 19. Januar 2024 war es endlich soweit: Die lange geplanten und coronabedingt immer wieder verschobenen Tandemschulungen im Bistum Limburg sind angelaufen! Und grundsätzlich sind sich Teilnehmer, Organisatoren und Referentinnen einig: wir können eine positive Bilanz ziehen.
Das war nach dem ersten Vormittag der Veranstaltung keine Selbstverständlichkeit: der ungewöhnliche Schneefall just am 18.01. hat viele Straßen blockiert und einige Teilnehmer am pünktlichen Erscheinen gehindert. Die Veranstaltung musste später beginnen als geplant, einige Teilnehmer konnten am ersten Tag überhaupt nicht kommen, andere mussten aus nicht planbaren Gründen auf eine Teilnahme am zweiten Tag verzichten.
„Eine so wechselnde Gruppe zu unterrichten ist keine ideale Voraussetzung für eine gute Wissensvermittlung“, meint Christina Merkel, eine der Referentinnen. „Umso erstaunlicher, dass alle Teilnehmer, die dann da waren, gedanklich immer und bis zum Ende dabei waren. Und mit solchen Fällen höherer Gewalt muss man einfach umgehen, das ist nicht planbar. Unter den gegebenen Umständen haben wir, denke ich, das Beste draus gemacht – und mit „wir“ meine ich die ganze Gruppe, nicht nur die Referenten!“
Das Konzept, Dienstebervertreter und Mitarbeitervertretungen gemeinsam zu arbeitsrechtlichen und mitarbeitervertretungsrechtlichen Themen zu schulen, ist nicht neu – allerdings ist das Bistum Limburg das bislang einzige, indem entsprechende Schulungsinhalte von der Bistumsleitung und der DiAG gemeinsam konzipiert wurden. Das war immerhin auch der ZMV einen ausführlichen Bericht wert. Entsprechend hoch waren die Erwartungen – und auch die Anmeldezahlen. Kurzfristig wurde die eigentlich veranschlagte Höchstteilnehmerzahl noch mal nach oben korrigiert, weil einige Einrichtungen dringenden Schulungsbedarf angemeldet hatten.
Wetterbedingt waren es dann am Ende jedoch „nur“ 24 Teilnehmer, eine Person weniger als die ursprünglich veranschlagte Höchstteilnehmerzahl, und damit die ideale Gruppengröße.
„Gleichwohl sind wir zeitlich ins Straucheln geraten“ berichtet Christina Merkel. „Natürlich haben wir Rückfragen von Teilnehmern in die zeitliche Konzeption der Schulung mit eingerechnet. Dennoch war die Vielzahl und vor allem die Detailreiche der Fragen überraschend. Wenn beide „Seiten“, MAV und Dienstgeber, an einem Problem arbeiten, kommt das Beratungsbedürfnis eben aus zwei Blickwinkeln. Den damit verbunden zeitlichen Mehraufwand werden wir bei künftigen Schulungen besser berücksichtigen.“
Das war dann auch der wesentliche Kritikpunkt an der Veranstaltung: Am Ende zu wenig Zeit, um allen Stoff noch zu vermitteln. Es wird also inhaltlich etwas „abgespeckt“ werden müssen – „in zwei Tagen kann man nicht die ganze Welt erklären“, schmunzelt Martin Mohr, der als geschäftsführender Diözesansekretär der KAB-Sekretär für die Organisation der Schulung verantwortlich war und es sich nicht hat nehmen lassen, selbst mit dabei zu sein. „Dennoch konnten wir die wesentlichen Inhalte vermitteln. Das Referentinnen-Team mit Frau Krellmann als Leiterin der zentralen Personalverwaltung für die Dienstgeberseite und Frau Merkel als Rechtsreferentin der Haupt-MAV / DiAG für die MAVen hat ausgezeichnet funktioniert und die vertrauensvolle Zusammenarbeit greifbar gemacht, was übrigens auch in vielen Rückmeldungen sehr positiv erwähnt wurde.“
Auch die Stimmung der Teilnehmer an beiden Tagen war gut. „Man spürte die Lernbereitschaft auf beiden Seiten, und bei vielen Teilnehmern auch die Freude an der Arbeit mit der MAVO. Die Versuchung, bei so einer Veranstaltung dann auch mal die „schmutzige Wäsche“ der Vergangenheit zu waschen und alte Konfliktfälle aufzuarbeiten, war für MAVen wie für DGVen sicherlich groß, aber ihr wurde meistens wiederstanden. Und dort, wo entsprechende Tendenzen sichtbar wurden, hatten die Referentinnen es im Blick und im Griff.“
So waren denn die Rückmeldungen auch ganz überwiegend positiv: „Die Teilnehmer waren fast durchweg sehr zufrieden, Kritikpunkte bezogen sich auf Einzelheiten, nicht auf das grundsätzliche Konzept, die Referenten oder die Inhalte der Veranstaltung. Wir werden darauf eingehen, um die Veranstaltung zu optimieren, sehen uns aber auf dem absolut richtigen Weg.“
Ausblick:
Am 29. und 30. Oktober 2024 wird die nächste Tandem-Schulung angeboten – wir hoffen allseits erneut auf eine rege Teilnahme und eine gute Resonanz!
Erfahrungsgemäß entstehen die meisten Konflikte zwischen MAV und Dienstgeber nicht aus Unwillen, sondern aus Unkenntnis der Vorschriften der MAVO. Da ist es naheliegend, gemeinsam zu schulen, um beide Seiten auf den gleichen Kenntnisstand zu bringen. Die Grundlagen des Arbeitsrechts, ein Überblick über die MAVO und eine Einführung in die MAV-Beteiligungsrechte stehen auf dem Programm.
Die Schulung ist als geeignet i.S.d. § 16 MAVO vom Generalvikar anerkannt. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass aus der Einrichtung jeweils mindestens ein MAV-Mitglied und ein Dienstgebervertreter teilnehmen.
Die Veranstaltung findet im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden-Naurod statt. Eine Übernachtung ist möglich. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten befinden sich auf dem Flyer, der in der Download-Box unter diesem Text herungergeladen werden können.
Wenn sich diese beiden „Piloten 2024“ als erfolgreich erweisen, steht weiteren Angeboten in 2025 nichts im Weg.
Doch die Angebote der KAB im Bistum Limburg sollen die Schulungsangebote für Limburger MAVen aus den Häusern HPH und KSI sowie die Veranstaltungen des Bistums Trier und von kifas nicht ersetzen, sondern ergänzen. Darum der deutliche Hinweis an alle MAV-Mitglieder: Nutzt Euren Schulungsanspruch – gerne mit dem Dienstgeber zusammen bei unseren Tandem-Schulungen, oder nur als MAV bei den bewährten Anbietern!