Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) in ihrer jeweils aktuellsten Fassung sind automatisch fester Bestandteil der Arbeitsverträge von Mitarbeiter:innen derjenigen Einrichtungen, die die AVR anwenden, und in ihren Arbeitsverträgen auf die AVR verweisen.
Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) ist zuständig für die Gestaltung und formulierung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts, das für rund 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas gilt. Da es immer wieder Änderungen an der AVR gibt, die automatisch für alle Arbeitsverträge im AVR-Bereich gelten, lohnt es sich, die aktuellen Entwicklungen im Blick zu behalten und ggf. Kolleg:innen auf neue Regelungen aufmerksam zu machen.
Der Lambertus-Verlag bietet sein 2023 den kompletten Text der AVR als PDF zum Download an. Die je aktuellste Version erreichen Sie auf der verlinkten Seite des Verlages durch Klick auf die Kachel "Aktuelle AVR Caritas"
Den Text der AVR (bearbeitet von Wolfram Schiering) können Sie hier online einsehen. Er wird von Wolfram Schiering gewissenhaft gepflegt. Es muss jedoch immer geprüft werden, ob gesuchte Artikel wirklich aktuell sind.
Aktuelle Gerichtsurteile und ihre Bedeutung für den Bereich der AVR stellt die ak.mas (Mitarbeiterseite Arbeitsrechtliche Kommission Deutscher Caritasverband) auf ihrer Internetseite "Recht informiert" gut dar: https://www.akmas.de/service/recht-informiert.html
Der Caritasverband stellt in diesem allgemeinen Artikel die Arbeit der AK sehr informativ da.
Die AK ist mit Verteter:innen von Arbeitgeber:innen und Mitarbeiter:innen besetzt. Die Mitarbeiter:innnen-Seite (ak.mas) stellt ihre Arbeit auf einer eigenen, sehr informativen Internetpräsenz dar. Dort finden sich die Aufgaben der Bundeskommission sowie Links zu den Regionalkommissionen und ihrer Arbeit. Das Bistum Limburg gehört der Regionalkommission Mitte an. Aktuell anstehende Themen können dort gut verfolgt werden. Auch Informationen zu aktuellen Tarifrunden sind dort zu finden.